Wie das europäische Versicherungswesen Träume zerstört!
/Update: Nach den bereits eingefügten Updates aus dem Jahr ‘23 ist nun im Januar 2024 der Fall mit einem Urteil des Österreichischen Gerichts entschieden worden.
Lest also bis zum Schluss, wenn ihr wissen möchtet, wie dieses ewige Hin- und Her ausgegangen ist!
Es begann mit einer guten Planung.
Ein Jahr wollten Ninja und ich in unserem VAN James unterwegs sein. Vom Sommer ‘21 bis zum Sommer ‘22. Ein weiteres Jahr haben wir im Vorhinein gebraucht, um dieses eine Jahr zu planen bzw. in die Wege zu leiten. Schließlich konnten wir nicht einfach so unsere Lehrstellen an den Schulen kündigen und abhauen. Sondern dies bedurfte vorausschauender Planung und Organisation. Gleiches gilt für unsere Wohnung. Gut elf Jahre lang haben wir beide in Köln gelebt und uns eingerichtet. Auch die Wohnung haben wir komplett aufgegeben, um uns unseren Traum von der Europareise im Van zu erfüllen. Ein Umzug mit einem 18-Tonnen LKW inklusive. Und zu guter Letzt haben wir uns seit 2020 finanzielle Mittel Stück für Stück beiseitegelegt, um überhaupt einen Kaufvertrag für einen Campervan unterschreiben zu können, für den man im Übrigen durchschnittlich 9-12 Monate Wartezeit einkalkulieren muss (vgl.: LINK).
Los geht das Abenteuer Weltreise!
Im Sommer 2021 haben wir uns tatsächlich unseren lange Zeit gehegten und müßig vorbereiteten Plan erfüllt: Wir fuhren los in Richtung Skandinavien. Dänemark, Schweden, Norwegen, Litauen, Polen, Tschechien, Österreich sind die Länder, die wir bis zum November 2021 bereist haben.
Und dann kam der große Knall - Verkehrsunfall in Österreich
Was war passiert? In einer Kurve auf der Österreichischen Bundesstraße bei Bischofshofen (das kennen die meisten sicherlich aufgrund der Vier-Schanzen-Tournee im Skispringen) flog ein deutlich zu schnell fahrender Österreicher mit ~90km/h aus der Kurve und uns in die Seite. Er war physikalisch schlicht viel zu schnell, um in der Kurve bzw. auf seiner Fahrspur bleiben zu können. Und peng. Blitzschnell war es passiert. Verkehrsunfall im Ausland.
Oh Fu**. Wir in Österreich. Unfall. James wird sicher keinen Meter mehr machen. Was wird aus der Reise? Und ein “Sorry, ich hatte Terminstress und kenne die Strecke einfach zu gut, ist aber ein Firmenwagen, also eh egal”. Punkt. Vielen Dank.
Zum Glück - und das sei an dieser Stelle gesagt - ist weder uns, noch dem Unfallverursacher körperlicher Schaden entstanden. Danke an die Schutzengel, die uns auf unserer Reise begleiten.
Nach dem ersten und zweiten Schock, Stunden der Organisation mit und über den ADAC (danke für die sehr unkomplizierte Hilfe!); unserer eigenen Rückfahrt aus Österreich ins Osnabrücker Land im Mietwagen und dem zwei Wochen später stattfindenden Transport unseres James in die Werkstatt, setzte dann für einen Tag eine kurze Verschnaufpause ein. Einmal durchatmen und realisieren, dass wir unseren Traum womöglich abbrechen müssen, weil uns ein wildfremder Autofahrer aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit den Campervan zu Schrott fährt.
Wenn dies nicht schon zu viel des Schlechten wäre, kam erst dann die bittere Realität, die mich zum Titel dieses Blogeintrags veranlasst hat:
Wie das deutsche bzw. europäische Versicherungswesen Träume zerstört
Zur Klarstellung: Wir waren an diesem Unfall vollkommen unschuldig. Und obwohl die Polizei in Österreich
nur gegen Gebühr ausrückt und
auch dann nur um eventuelle Streitigkeiten zwischen den Unfallparteien zu schlichten
(also weder die Schuldfrage klärt, noch Aussagen der Beteiligten aufnimmt oder prüft, ob eventuell Faktoren wie Alkohol oder andere Drogen im Spiel waren)
war unsere Unschuld zum Glück glasklar. Außerdem durch einen Zeugen und sogar vom Verursacher so bestätigt.
Und doch folgte, nachdem wir uns mit der Versicherung des Schuldigen in Verbindung gesetzt haben, eine Frechheit, die Seinesgleichen sucht. Es sind mittlerweile fast zwei Monate vergangen, in denen wir nach wie vor hier Festsitzen und auf eine Lösung warten und bereits jetzt wissen, dass wir mit einem dicken, fetten Minus aus diesem unverschuldeten Unfall gehen werden. Warum?
Üblicherweise wird nach so einem Unfall ein unabhängiger Gutachter (tatsächlich wird natürlich auch dieser von einer Versicherung bezahlt) herangezogen, der sich das Fahrzeug anschaut und anschließend u.a feststellt:
wie hoch der entstandene Schaden ist
welche Reparaturkosten entstehen werden
wie hoch die Wiederbeschaffungssumme (Wiederbeschaffungswert) ist, den wir aufbringen müssen, um uns ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
(Dies ist übrigens der Betrag, den wir in Summe von der Versicherung und durch den Verkauf des Fahrzeugs in einer Unfallwagenbörse „bekommen”.)
Gleichwertig bedeutet übrigens laut Allianz Versicherung: “Marke, Modell und Ausstattung, Baujahr, Kilometerleistung und Zustand müssen gleichwertig zu Ihrem Unfallfahrzeug sein.” (QUELLE)
Auch in unserem Fall gab es also eine Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Gutachter/Sachverständigen. Ergebnis: In unserem Fall lägen die Reparaturkosten laut Gutachten höher als der Wiederbeschaffungswert. Der Gutachter kam demnach zu dem Schluss, dass die Reparatur mehr kosten würde, als ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. In diesem Fall spricht man übrigens von einem Totalschaden. Wir hatten also Schwarz-auf-Weiß, dass wir mit James nicht mehr losfahren würden können.
Kein gleichwertiges Fahrzeug verglichen!
Bis hierhin schein soweit erstmal alles seinen üblichen Gang gegangen zu sein. Woher also nun unsere Verwunderung? Ein weiterer Teil dieses Gutachtens befasst sich in Folge des gerade ausgeführten damit, wie hoch der Wiederbeschaffungswert nun sein muss, damit wir uns ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen können. Und hier kommen wir zum entscheidenden Punkt:
Was der Gutachter zu unserem Entsetzen nämlich nicht gemacht hat, ist nach einem wirklich gleichwertigen Fahrzeug (siehe oben) zu gucken. Anstatt die exakten Ausstattungsmerkmale zu vergleichen, hat er ausschließlich Campervans herangezogen, deren einzige Überschneidung mit James sind, dass sie 5,99M lang sind, 2021 zugelassen wurden und einen 140 PS Motor besitzen. Was sie nicht hatten waren z.B.: Ein Radio. Ein Navigationssystem. Rahmenfenster. Eine Rückfahrkamera. Einen Tempomat. Einen 90L Dieseltank. Eine 250Watt Solaranlage. Eine Anhängerkupplung. Eine zweite Aufbaubatterie uvm.. Ganz zu schweigen davon, dass es sich bei keinem der Fahrzeuge um den gleichen Hersteller (Etrusco) unseres James handelte.
Darüber hinaus wären die meisten, der zum Vergleich herangezogenen Fahrzeuge, erst Ende der Saison, also ab Oktober 2022 verfügbar gewesen, weil sie bis dahin gewerblich vermietet gewesen wären. So soll also ein Ersatz aussehen? Hier wurden also sprichwörtlich Äpfel mit Birnen verglichen, nicht aber fachgerecht eine so genannte Marktanalyse durchgeführt.
Hätte diese fachgerechte Marktanalyse stattgefunden und man hätte ein wirklich vergleichbares Fahrzeug gesucht, dann hätte der Wiederbeschaffungswert (also am Ende das Geld, was wir bekommen würden) ungefähr 10.000€ höher liegen müssen. Zum einen hat der ohnehin anhaltende Wohnmobil-Boom und zum anderen die Corona-Krise die Fahrzeughersteller und deren Zulieferer (Stichwort Chipmangel) in massive Verzögerungen gebracht, sodass die Nachfrage riesig, das Angebot jedoch sehr begrenzt ist (Quelle: Promobil). Dem entsprechend kosten vergleichbare Fahrzeuge auf allen Verkaufsplattformen und bei den Händlern direkt im Schnitt 8.000€ mehr als noch vor einem Jahr. Um das zu verdeutlichen: Da wir unsere Reise am liebsten unmittelbar jetzt weiterführen möchten, brauchen wir jetzt einen adäquaten Ersatz für James. Also quasi James 2.0. Dieser kostet heute jedoch ungefähr 10.000€ mehr als bei unserem Kauf im Sommer 2021. Die Preise für Wohnmobile sind um knapp 10% gestiegen. Doch davon will man bei der Versicherung des Schuldigen nichts wissen.
Die Versicherung zeigt keine Einsicht
Wer jetzt denkt: “Das kann doch nicht sein” ist mit diesem Gedanken nicht allein. Die Kirsche auf dieser übelschmeckenden Torte ist jedoch, dass uns als Geschädigte nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt wurde einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Einzig ein so genanntes Ergänzungsgutachten (in Österreich nennt man so eine Nachbesserung des Gutachters) könnte an diesen Zahlen noch etwas rütteln. ABER: Sollte sich in diesem Ergänzungsgutachten herausstellen, dass der Wiederbeschaffungswert bei einem realistischen Wert liegt (also ca. 10.000€ mehr als bisher angegeben), würde dies die Reparaturkosten übersteigen, weshalb es sich nicht mehr um einen Totalschaden handeln würde und unser James repariert werden muss. Ohne Wenn und Aber. Sagt unsere Anwältin.
Folglich müssten wir uns also damit begnügen, dass James über (vermutlich) Monate hinweg ausgebessert wird und wir anschließend ein Fahrzeug besitzen, in welches mehr Geld hineingesteckt werden musste, als wir überhaupt ausgegeben haben, um ihn zu kaufen. Dass niemand Folgeschäden (wenn die Reparatur vielleicht nur zu 98% gelungen ist) ausschließen kann, deren Beseitigung wir privat zahlen müssten, muss ich an dieser Stelle vermutlich nicht erwähnen. Und mal ehrlich… selbst im Falle, dass wir James verkaufen wollen würden: Wer kauft bitteschön einen Campervan, dessen Reparatur mehr gekostet hat, als die eigentlichen Anschaffungskosten? Und für welchen Preis?
Uns stellt sich daher die Frage, wie es sein kann, dass uns ein 5 Monate alter Campervan zu Schrott gefahren wird, wir daran vollkommen unschuldig sind, und trotzdem mindestens 10.000€ Verlust machen, wenn wir uns das gleiche Fahrzeug wieder kaufen möchten? Wie kann es sein, dass uns für maximal drei Wochen ein Mietwagen zusteht, obwohl wir kein anderes Fahrzeug besitzen? Und wie kann es sein, dass wir hierbei nicht mal die vollen Mietwagenkosten erstattet bekämen, weil “ACHTUNG, HALTET EUCH FEST” 10-20% von den entstandenen Kosten abgezogen werden, weil wir ja normalerweise den Verschleiß am eigenen Fahrzeug hätten, der von der Versicherung nicht übernommen wird. Dass wir kein eigenes Fahrzeug haben, weil uns ein Wildfremder unseren 5 Monate alten Campervan zu Schrott gefahren hat, scheint nicht relevant zu sein. Wie kann sowas sein? In was für einer kaputten Welt leben wir? Hier wird Schindluder mit den ohnehin Geschädigten betrieben, während der Schuldige seine 500€ Selbstbehalt zahlt und für ihn und die Firma die Sache damit abgegolten ist.
Zur Klarstellung: Das ist unsere persönliche Geschichte. So wie sie uns widerfahren ist. Wir sind uns bewusst, dass wir hier (Gott sei Dank) “nur” über einen Blechschaden reden und es Ninja und mir gut geht. Es gibt definitiv tragische Unfälle und Schicksale, die wir zum Glück nicht haben. Und doch fühlen wir uns verarscht. Dieser Unfall bedroht nicht unsere Existenz. Doch es muss doch egal sein, ob man 1.000, 10.000 oder 100.000€ im Jahr verdient. Fair ist es nicht. Die Versicherungen kassieren Prämien von Millionen von zahlenden Kunden und sitzen solch einen Unfall schlichtweg aus. Weil sie sich aufgrund des riesen Berges an Geld auf denen sie sitzen und den emotional total distanzierten Sachbearbeiter/innen am längeren Hebel fühlen und die Verunfallten in die Röhre gucken lassen. Das kann doch nicht sein!
Update aus dem Frühjahr 2023:
Nun, es hat bis hierhin schonmal einige Entwicklung gegeben – wenngleich der Fall an sich kaum Fortschritte verzeichnet hat.
Das Entscheidenste vorweg: Unser Van James wurde mit dem Totalschaden auf einer Unfallwagenbörse angeboten, auf der Gewerbetreibende Unfallfahrzeuge kaufen können. Und James wurde – mit Totalschaden – auch schnell verkauft.
Anschließend musste die Versicherung des Unfallverursachers nun noch die Differenz zwischen der Summe aus dem Verkauf und dem Wiederbeschaffungswert des Gutachtens zahlen.
Beispiel: Wenn der angegebene Wiederbeschaffungswert laut Gutachter bei 40.000€ liegen und das Fahrzeug für 30.000€ verkauft wird, muss die Versicherung also lediglich die 10.000€ Differenz auszahlen.
Das ist soweit auch ordentlich und sinngemäß ganz formal über die offiziellen Wege (Anwältin spricht mit Versicherung etc pp.) abgelaufen. Allerdings:
Nach einem solchen Unfall entstehen bekanntlich Kosten, die nicht direkt mit dem Unfall zu tun haben, aber durch ihn entstanden sind - die so genannten Unfallkausalen Kosten. Ein Teil dieser Kosten sind z.B. Standgebühren: Unser Van James stand seit Dezember 21 bis Ende Januar 22 bei einer Werkstatt auf dem Werksgelände. Dort wurde er vom Gutachter begutachtet und wartete auf den Verkauf. Dafür hat die Werkstatt eine übliche Standgebühr von 25€/Tag erhoben, die sich aufgrund des langen Zeitraums auf ungefähr 1.500€ beläuft. Diese Summe musste ich beim gerade angesprochenen Verkauf des Fahrzeugs an die Werkstatt zahlen, damit diese unseren James überhaupt wieder freigibt (ist ja nachvollziehbar, dass die erst nach Erhalt der Zahlung das Fahrzeug vom Hof „fahren“ lassen).
Die gegnerische Versicherung weigert sich allerdings diese Standgebühr zu zahlen, weil sie
1. behauptet die Gebühr von ~25€ pro Tag wäre viel zu hoch und
2. könne sie nicht nachvollziehen, wieso der Van dort beinahe zwei Monate stehen würde, wenn der Unfall doch schon Ende November gewesen ist.
Dass wir nun nichts dafür können, dass der offizielle Weg (gegnerische Versicherung schickt Gutachter raus; Gutachter macht Gutachten, Gutachten wird an unsere Anwältin geschickt, Anwältin schickt es an uns; Wir geben Verkauf frei; Anwältin informiert gegnerische Versicherung; Fahrzeug wird auf Börse angeboten; Kaufangebot geht raus; Versicherung informiert unsere Anwältin; Diese informeirt uns; Wir betätigen Verkauf usw. usw.) offenbar so lange dauert, scheint die gegnerische Versicherung einfach zu ignorieren und versucht nun noch sich um ganz klare und für sie entstandenen Kosten zu winden. Abermals ein Verhalten, welches bei uns nur Fragezeichen und Kopfschütteln verursacht.
Alles in Allem warten wir auf ~15.000€, die uns unserer Meinung eindeutig zustehen, da sie direkt oder unfallkausal entstanden sind. Sollte dies nicht gezahlt werden, wurden wir innerhalb eines halben Jahres um diese Summe geprellt.
/Update aus dem Herbst 2023
Wir haben uns Anfang dieses Jahres von unserer bisherigen Anwältin getrennt und das Mandat einem anderen Anwalt übergeben. Wir hatten am Ende kein ausreichendes Vertrauen in unsere bisherige Anwältin (widersprüchliche Aussagen; der Eindruck, dass sie im Verkehrsrecht nicht zu Hause ist), weshalb wir uns zu diesem Schritt gezwungen sahen.
Nun geht es schon eine Weile hin- und her zwischen unserem neuen Rechtsvertreter und der Versicherung des Schuldigen. Diese stellt sich bis jetzt nach wie vor stur und behauptet, im Recht zu sein und beruft sich nach wie vor auf die Richtigkeit des Gutachtens (welche wir ja ganz konkret anzweifeln).
Ihr könnt euch vielleicht vorstellen, wie nervtötend es ist, dass wir 20 Monate nach dem Unfall immer noch auf einen großen Haufen Geld warten und es sich sehr nach Kalkül anfühlt, dass es gefühlt keine Bewegung gibt.
Da sich die gegnerische Versicherung immer noch weigert, wird dieser Fall aber nun tatsächlich vor dem Österreichischen Gericht “ausgefochten”. Wir haben mithilfe unseres Anwaltes nun die ungefähre Summe von 15.000€ eingeklagt, da unserer Meinung nach nicht davon auszugehen ist, dass sich die gegnerische Versicherung freiwillig bewegt. Ein Richter wird sich daher der Sache annehmen und entscheiden, ob wir - als Klagende Partei - oder die angeklagte Partei im Recht sind.
/Update aus dem Januar 2024
Was lange währt, wird endlich gut!
Dass ich diese Zeilen schreibe, hätte ich aufgrund der sehr schleppend verlaufenden letzten 24 Monate tatsächlich nicht vermutet. Und doch zeigt sich, dass in unserem Fall am Ende die Gerechtigkeit siegt: Nach mehreren Monaten und geplatzten Terminen mit dem Österreichischen Gericht, hatten wir Anfang Dezember dann endlich unseren Termin/Anhörung. Der Richter und ein vom Gericht berufener Sachverständiger haben sich unsere Akten (die wir über 1.5 Jahre gesammelt und unserem Anwalt natürlich übermittelt hatten) angesehen und sich auch die Gegenseite angehört.
Nach der Durchsicht selbiger Akten, kam dann - zu unserer Freude - der Sachverständige zum selben Schluss, zu dem auch wir gekommen sind - nämlich dass das Gutachten des Gutachters, der James vor mehr als zwei Jahren angeguckt hatte - mangelhaft ist. Unter anderem auf Grund der höheren Marktpreise und aufgrund der nicht beachteten Sonderausstattung unseres Vans würden uns mindestens 10.000€ mehr zustehen.
Zuzüglich der uns enstandenen „unfallkausalen Kosten”, wäre der von uns geforderte Betrag (die oben bereits beschriebene Summe von ~15.000€) also absolut legitim und nachvollziehbar. Daher gab der Richter anschließend unserer Klage vollumfänglich statt und die gegnerische Versicherung hat mittlerweile die Schuld beglichen.
Fazit:
Meine Überschrift dieses Artikels lautet „Wie das europäische Versicherungswesen Träume zerstört!”. Nach über zwei Jahren, die uns dieser Rechtsstreit nun eingenommen hat, und des für uns nun befriedigenden Ausgangs, könnte man meinen, dass die Überschrift nicht mehr zutreffend wäre.
Doch leider kann ich dem so nicht zustimmen! Warum nicht?
Noch immer haben wir an diesem Unfall „Verlust gemacht”.
Sowohl monetär (wir haben für einen neuen Van, mit gleichwertiger Ausstattung immer noch mehr Geld bezahlt, als wir bekommen haben).
Als auch immateriell: Nicht zuletzt die gut zwei Monate, in denen wir auf Reisen sein wollten, aber aufgrund des Totalschadens nicht sein konnten
Als wir im Januar 2023 die erste Entschädigungszahlung der Versicherung erhalten haben, haben wir uns dazu entschieden das Geld unter Vorbehalt anzunehmen und uns damit zeitnah wieder einen neuen Van zu kaufen, um unsere gut vorbereitete Reise so gut es geht weiterführen zu können. Diese Entscheidung war rückblickend absolut notwendig und goldrichtig. Hätten wir dieses Geld nicht gehabt, hätten wir uns - bis zum Beginn dieses Jahres 2024 - keinen neuen Van leisten können, da der Rechtsstreit erst jetzt beendet ist. Unser Traum konnte also im Februar 23 weitergehen. Für viele andere, macht dieses Gehabe der Versicherungen definitiv Träume kaputt!